Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

Stepinac, Alojzije Viktor
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Stepinac, Alojzije Viktor

Stepinac, Alojzije Viktor, Erzbischof von Zagreb und Kardinal, * Krašić (Kroatien) 08.05.1898, † ebd. 10.02.1960.

Leben

Der einer angesehenen Bauernfamilie aus dem Žumberak entstammende St. besuchte das erzbischöfliche Gymnasium in Zagreb. Nach bestandener Reifeprüfung wurde er im Juni 1916 zur österreichisch-ungarischen Armee eingezogen und an der Italienfront eingesetzt. Aus italienischer Gefangenschaft meldete er sich 1918 als Freiwilliger zur jugoslawischen Legion, begab sich Ende des Jahres nach Saloniki und Südserbien und wurde im Frühjahr 1919 demobilisiert. Nach einem kurzen Besuch der Agronomischen Fakultät in Zagreb kehrte er in seinen Heimatort zurück, wo er sich der Landwirtschaft widmete. Auf Anregung seines ehemaligen Zagreber Schuldirektors Mgr. Josip Lončarić entschloß er sich 1924 für die geistliche Laufbahn, siedelte Ende dieses Jahres nach Rom um und nahm seine Studien am „Collegium Germanicum“ und an der päpstlichen Universität („Gregoriana“) auf. Im Herbst 1930 wurde er zum Priester geweiht. Im folgenden Jahr erwarb er den Doktorgrad der Theologie und kehrte nach Zagreb zurück, wo er in die Dienste der Erzbischofs Antun Bauer (1856-1937) trat. Besonders intensiv widmete er sich in den folgenden Jahren dem Aufbau der katholischen „Caritas“.
Am 28. Mai 1934 wurde St. zum Titularerzbischof von Nikopsi (heute Tuapse-Vel’jaminovskij, Kaukasus) und zum Koadjutor von Erzbischof Bauer ernannt. Am 26. Juni empfing er durch Bauer die Bischofsweihe. Mit diesem zusammen Unterzeichnete er im November 1934 das sog. Zagreber Memorandum an Prinzregent Paul Karadjordjević, in dem u. a. eine Föderalisierung des jugoslawischen Staates gefordert wurde. Obwohl St. eine Verquickung von kirchlichen und politischen Belangen ablehnte, bekannte er sich früh zum politischen Nationalismus der kroatischen Opposition. Seine Einstellung zum jugoslawischen Staat wurde auch durch die ungeklärte öffentlich-rechtliche Situation der katholischen Kirche beeinträchtigt. Erst am 25. Juli 1935 wurde in Rom ein Konkordatsvertrag unterschrieben, der zwei Jahre später nach längeren Kontroversen in der Skupština angenommen, im Senat jedoch anschließend abgelehnt wurde. Auf den Druck der serbisch-orthodoxen Kirche und des Hl. Synods hin sah Ministerpräsident Milan Stojadinović von einer erneuten Vorlage im Senat ab. Die Nichtratifizierung des Vertrages belastete die innerjugoslawischen Beziehungen und das Verhältnis der katholischen Kirche zur Belgrader Regierung weiter.
Am 7. Dezember 1937 trat St. die Nachfolge des verstorbenen Erzbischofs Bauer an. Die enge Verknüpfung des jugoslawischen Katholizismus mit der „kroatischen Frage“ ließ ihn in den nächsten Jahren immer enger an die kroatische Opposition unter Führung Vladko Mačeks rücken.
Nach Proklamierung des „Unabhängigen Staates Kroatien“ (USK) im April 1941 fungierte St. (als Vorsitzender der kroatischen Bischofskonferenz) de facto auch als Oberhaupt der katholischen Kirche im USK. Der neue Staat wurde zwar aus grundsätzlichen Erwägungen vom Vatikan nicht völkerrechtlich anerkannt, doch schickte Papst Pius XII. Anfang August 1941 den Benediktinerabt Giuseppe Ramiro Marcone als pästlichen Delegaten nach Zagreb. Von der kroatischen Regierung wurde Prinz Erwein Karl Lobkowitz mit der Pflege der Beziehungen zum Hl. Stuhl beauftragt.
St.s Einstellung zum USK und zum Ustaša-Regime kann beim gegenwärtigen Forschungsstand nicht abschließend beurteilt werden. St. befürwortete die staatliche Selbständigkeit der Kroaten, scheint jedoch dem neuen Staatschef Ante Pavelić und dem Ustaša-Regime mit einer Mischung aus Reserviertheit und Ablehnung gegenübergestanden zu haben. Schon im Verlauf des Jahres 1941 meldete er wiederholt bei Pavelić und dessen Ministern Bedenken gegen die Verfolgungen von Serben, Juden und Zigeunern an. Eine vom 16. bis 20. November 1941 abgehaltene Konferenz des katholischen Episkopats verurteilte die gewaltsame Katholisierung von Teilen der serbisch-orthodoxen Bevölkerung im USK, konnte jedoch eine Reihe von Mitgliedern der Ustaša-Bewegung und des niederen katholischen Klerus (vor allem unter den bosnischen Franziskanern) auch in Zukunft an gewaltsamen Ausschreitungen (die wiederum blutige Vergeltungsaktionen der anderen Seite nach sich zogen) nicht hindern. Im Herbst 1943 unterzog St. auch die Geiselmaßnahmen der deutschen Besatzungstruppe einer unverhohlenen Kritik. Schon zuvor hatte er anläßlich eines Aufenthalts in Rom (Mai 1943) Papst Pius XII. und dem amerikanischen Gesandten beim Vatikan entsprechendes Dokumentenmaterial übergeben.
Mit Hilfe der „Caritas“ erwarb sich St. während der Kriegsjahre große Verdienste bei der Betreuung von Kindern und Flüchtlingen, der Versorgung landwirtschaftlich passiver Gebiete mit Nahrungsmitteln und der Inschutznahme von Verfolgten.
Sein Verhältnis zur „Volksbefreiungsbewegung“ unter Führung der KPJ scheint anfangs unproblematisch gewesen zu sein, zumal sich Tito gemäß der Komintern-Instruktion vom 8. Mai 1941 um korrekte Beziehungen zu den kirchlichen Organisationen im besetzten Jugoslawien bemühte. Erst als katholische Priester und Institutionen in einigen Teilen des Landes zum Ziel von Vergeltungsaktionen der „Volksbefreiungsbewegung“ wurden, erhob das kroatische Episkopat in einem Hirtenbrief vom 24. März 1945 scharfen Einspruch gegen die Verfolgungen. Die von St. angestrebte Trennung von Kirche und Politik war allerdings schon längst und nicht zuletzt als Folge der in zahlreichen Dokumenten belegten Ausschreitungen der bosnischen Franziskaner sowie einiger höherer kirchlicher Würdenträger unhaltbar geworden und die Kirche selbst in die Auseinandersetzungen der Bürgerkriegsparteien hineingeraten. Der Hirtenbrief vom 24. März 1945 ließ seinerseits politische Zurückhaltung insofern vermissen, als sich die katholischen Bischöfe darin noch einmal für die Erhaltung eines selbständigen kroatischen Staates (nicht allerdings für das Ustaša-Regime) aussprachen.
Nach Beendigung des Krieges sah sich die Kirche dem Verdacht der Kollaboration ausgesetzt. Mehrere Priester wurden vor Gericht gestellt und hingerichtet. Insgesamt mußte die katholische Geistlichkeit in den Kriegs- und Nachkriegswirren (durch die Vergeltungsaktionen der Četnici und Partisanen sowie durch die 1945 eingeleiteten Prozesse) große Verluste hinnehmen. Dennoch scheint der Weg zu einer Verständigung zwischen der katholischen Kirche und dem neuen Belgrader Regime 1945 noch nicht verstellt gewesen zu sein. Ein britischer Diplomat berichtete nach einem Gespräch mit St. Mitte August 1945 an das Foreign Office, daß eine breitangelegte Verfolgung der katholischen Kirche in Kroatien anscheinend nicht beabsichtigt sei. Den Ausschlag für den Konflikt zwischen Kirche und Staat scheinen nach den Aussagen von Milovan Djilas schließlich politische Erwägungen gegeben zu haben.
In einem persönlichen Gespräch mit St. im Juni 1945 hatte Tito bereits eine größere Unabhängigkeit der katholischen Kirche vom Vatikan gefordert, was der Erzbischof abgelehnt hatte. Weitere Kollisionspunkte ergaben sich in der Frage des Religionsunterrichts, der christlichen Ehe und der Behandlung des kirchlichen Eigentums. Als die katholischen Bischöfe Ende September 1945 die Einstellung der Kirchenverfolgungen forderten, war der Konflikt vorprogrammiert. Aber erst ein Jahr später (am 18.09.1946) wurde St. unter Berufung auf diesen Hirtenbrief verhaftet und am 11. Oktober auf Grund des „Gesetzes betr. Verbrechen gegen Volk und Staat“ vor Gericht gestellt, als „Kollaborateur des Ustaša-Regimes“ zu 16 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt und in die Strafanstalt Lepoglava gebracht. Ein Angebot der jugoslawischen Regierung im Jahre 1951, das Land zu verlassen, wurde von St. mit Billigung des Hl. Stuhl abgelehnt. Dennoch wurde die Haftstrafe Ende des Jahres in eine Zernierung im Heimatort Krašić umgewandelt. Die Ausübung des geistlichen Amtes blieb St. jedoch weiterhin untersagt. Als der Vatikan diese „Lösung“ nicht akzeptierte, sah sich die Kirche neuen Angriffen ausgesetzt.
Am 29. November 1952 kündigte der Vatikan die Ernennung St.s zum Kardinal an, woraufhin die jugoslawische Regierung am 17. Dezember die diplomatischen Beziehungen zum Hl. Stuhl abbrach. Dessen ungeachtet wurde St. am 12. Januar 1953 in den Kardinalsrang erhoben. Eine wenige Tage vorher erfolgte Unterredung zwischen Tito und Vertretern der katholischen Bischofskonferenz verlief ergebnislos, da die Bischöfe den Versuch Titos, unter Ausschaltung des Vatikans und St.s zu einer Einigung mit der katholischen Kirche zu gelangen, ablehnten. Auch das Gesetz vom 22. Mai 1953 über die Rechtstellung der Religionsgemeinschaften brachte keine wesentliche Entspannung zwischen Kirche und Staat. Erst nach St.s Tode wurden wieder Kontakte zum Vatikan hergestellt, die im Juni 1966 zur Unterzeichnung eines Protokolls über die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen führten.

Literatur

Sudjenje Lisaku, Stepincu, Šaliću i družini ustaško-križarskim zločincima i njihovim pomagačima. Hrsg. Milan Stanić. Zagreb 1948.
Novak, Viktor: Magnum Crimen. Pola vijeka klerikalizma u Hrvatskoj. Zagreb 1948.
Pattee, Richard: The Case of Cardinal Aloysius Stepinac. Milwaukee 1953.
Meštrović, Ivan: Stepinac. Heroe espiritual. In: Hrvatska revija 6 (1956) 193-200.
Ders.: Uspomene na političke ljude i dogadjaje. Buenos Aires 1961.
Masucci, Giuseppe C.: Misija u Hrvatskoj. Valencia 1967.
Benigar, Aleksa O.: Alojzije Stepinac. Hrvatski kardinal. Rim 1974 (mit Bibliographie).  

Verfasser

Holm Sundhaussen (GND: 120956055)

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Weiterführende Information (Deutsche Biographie): https://www.deutsche-biographie.de/pnd118617877.html


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Empfohlene Zitierweise: Holm Sundhaussen, Stepinac, Alojzije Viktor, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 4. Hgg. Mathias Bernath / Karl Nehring. München 1981, S. 197-199 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1699, abgerufen am: (Abrufdatum)

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