Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas

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Königsegg-Erps, Karl Ferdinand Graf

Königsegg-Erps, Karl Ferdinand Graf, österreichischer Staatsmann, * 1.11.1696, † Wien 20.12.1759, Sohn des Grafen Albert Eusebius Franz Königsegg, aus einem schwäbischen Adelsgeschlecht, verheiratet mit Therese von Boitschot, Erbin des letzten Grafen von Erps.

Leben

K. trat im Jahre 1719 aus dem geistlichen Stand aus, legte sein Kanonikat in Straßburg zurück und wurde von seinem einflußreichen Onkel, dem Grafen Joseph Lothar Dominik Königsegg-Rothenfels, in den österreichischen diplomatischen Dienst eingeführt. Nachdem er diesen auf verschiedenen diplomatischen Missionen begleitet und ihn mehrmals offiziell, zuletzt 1728-1730 in Madrid, vertreten hatte, wurde K. 1730 Mitglied des höchsten Rates der kaiserlichen Niederlande und Wirklicher Geheimer Rat Kaiser Karls VI. 1744 kehrte K. von Brüssel nach Wien zurück. Er gewann bald das Vertrauen Maria Theresias als ihr Berater in Finanzsachen und erhielt im Jahre 1745 im Zuge der Neuordnung der Hofkammer die Präsidentschaft über die nach seinen Vorschlägen neu eingerichtete „Münz- und Bergwerkshofkommission“. Den Anregungen K.’ folgend war die Hofkammer nunmehr dazu verpflichtet, ein „Hauptbuch“ zu führen, aus dem der Einnahmen- und Ausgabenstand der Länder stets zu ersehen war. Nach dem Tode des Grafen Ferdinand Alois Kolowrat-Krakowsky übernahm K. im Jahre 1751 den Vorsitz über die „Hofdeputation in Banaticis, Transyl- vanicis et Illyricis“, in der er die merkantilistisdie Kolonisationspolitik seines Vorgängers fortsetzte. Die im gleichen Jahr erfolgte Abgabe der Transylvanica an die siebenbürgische Hofkanzlei erfolgte unter seinem maßgeblichen Einfluß mit dem Vorbehalt, daß infolge der besonderen innenpolitischen Situation Siebenbürgens „in religiosis, diaetalibus“ und bei der Besetzung wichtiger Stellen diese Angelegenheiten in die Ministerkonferenz einzubringen waren, in der K. über die Transylvanica referierte. Die neue „Deputation aulica in Banaticis et Illyricis“ erhielt unter seiner Leitung einen recht umfassenden Wirkungsbereich, der sämtliche religiöse und nationale Angelegenheiten der in Ungarn und in der Militärgrenze lebenden orthodoxen Rumänen und Serben zusammenfaßte. Ihre Bedeutung wurde von K. zu Recht unter Hinweis auf die protektionistischen Tendenzen der russischen Politik hervorgehoben. Um die zahlreichen Kompetenzstreitigkeiten der Deputation mit der ungarischen Hofkanzlei zu vermindern, erweiterte K. ihren Beraterkreis, in den er Vertreter der ungarischen Hofkanzlei und ein ungarisches Mitglied der Hofkammer aufnehmen ließ. Mit der Ernennung von K. zum Präsidenten der Hofkammer am 1. März 1755 war aus Entlastungsgründen die gleichzeitige Aufhebung der „Hofdeputation in Banaticis“ verbunden, deren Angelegenheiten nunmehr in den Wirkungsbereich der Hofkammer übergingen; auch das siebenbürgische Camerale wurde jetzt wiederum mit der Hofkammer vereinigt. Die mit Hilfe K.’ verbreitete Einsicht in die Wichtigkeit der illyrischen Angelegenheiten führte zu ihrer Sonderbehandlung im Rahmen der neugebildeten „Hofdeputation in Illyricis“ unter dem Vorsitz von Johann Christoph Bartenstein, der eine den orthodoxen Grenzern gegenüber freundliche Politik betrieb. Andererseits führte die Übernahme der Banaticis und Transylvanicis in die Hofkammer zur gleichzeitigen Ernennung von K. zum besonderen Minister in siebenbürgischen Angelegenheiten. Im Zusammenhang damit trug seine ablehnende Haltung zum Mißerfolg der von dem Leiter des siebenbürgischen Transmigrantenwesens, dem Hofrat Martin Zacharias Wankel von Seeberg, vor Hermannstadt angelegten Transmigrantenstadt bei, mit der eine Ansiedlung protestantischer Gewerbetreibender aus den deutschen Erbländern geplant war. Überhaupt war K. im Vergleich zu den bedeutenden Persönlichkeiten um Maria Theresia ein Mann von geringeren Fähigkeiten, der - nach einer Tagebucheintragung des Grafen Johann Joseph Khevenhüller-Metsch - „ungehindert seiner großen Geschicklichkeit und arbeitsamen Genies“ den Dingen und den ihm überantworteten Aufgaben nicht gewachsen war. Das führte im Jahre 1757 im Zusammenhang mit einem ungeklärten Abgang von 19 Millionen Gulden in dem von ihm präsidierten Münz- und Bergkollegium zu seinem Rücktritt von allen seinen Ämtern, mit Ausnahme der Präsidentschaft über die Hofkammer, die er bis zu seinem Tod beibehielt.

Literatur

Nowotny, Ernst: Die Transmigration ober- und innerösterreichischer Protestanten nach Siebenbürgen im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der „Landler“. Jena 1931.
Walter, Friedrich: Die Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung in der Zeit Maria Theresias. Wien 1938. = Die österreichische Zentralverwaltung. Hrsg. Heinrich Kretschmayr. II. Abt. Bd 1/1.

Verfasser

Gerhard Seewann (GND: 1069961280)

GND: 116293918

Weiterführende Information (Deutsche Biographie): https://www.deutsche-biographie.de/pnd116293918.html


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Empfohlene Zitierweise: Gerhard Seewann, Königsegg-Erps, Karl Ferdinand Graf, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 2. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1976, S. 453-454 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=1162, abgerufen am: (Abrufdatum)

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