Belcredi, Richard Graf

GND: 118657992

Belcredi, Richard Graf, österreichischer Staatsmann, * Ingrowitz (Mähren) 12.02.1823, † Gmunden (O.-Ö.) 2.12.1902, aus einer in Mähren ansässigen Familie lombardischen Ursprungs.

Leben

Nach seinen juristischen Studien trat B. 1842 in den Staatsdienst, gab 1848 seine Funktion als Kreiskommissär in Mähren zurück, wurde 1854 Kreishauptmann in Znaim, 1861 Leiter der politischen Landesbehörde in Schlesien, 1862 schlesischer Landeschef, 1863 Vizepräsident der böhmischen Statthalterei, 1864 Statthalter von Böhmen. Seine föderalistische Gesinnung brachte ihn Kaiser Franz Joseph nahe, der ihn am 27. Juli 1865 mit der Bildung des Ministeriums betraute. B.s Ministerium stellte den letzten Versuch dar, eine Neuordnung der Monarchie nach föderalistischen Grundsätzen unter Umgehung der deutschen und magyarischen Liberalen zu erreichen. Das deutsch liberale Kabinett Schmerlings hatte keine Anerkennung des 1861 erlassenen Februarpatents durch Ungarn erreicht. Um eine Verständigung mit Ungarn herbeizuführen, „sistierte“ B. am 20. September 1865 (Septemberpatent) die Februarverfassung, da sie nicht in einem Teil des Reiches Gültigkeit haben könne (in Cisleithanien), während sie im anderen Teil (Transleithanien) noch Gegenstand von Verhandlungen bilde. Gleichzeitig wurden in einem kaiserlichen Manifest Besprechungen mit dem ungarischen und kroatischen Landtag wegen Annahme des Oktoberdiploms und der Februarverfassung angekündigt. Im Sistierungsgesetz war ausdrücklich festgelegt, „daß die Verhandlungsresultate [...] vor der kaiserlichen Entschließung den legalen Vertretern der westlichen Königreiche und Länder vorgelegt werden sollten“. Als Entgegenkommen den Ungarn gegenüber war bereits am 1. September die Angliederung Siebenbürgens an das Königreich ausgesprochen worden. Als Entgegenkommen wurde auch die Rede des Monarchen anläßlich der Eröffnung des ungarischen Landtages vom 14. Dezember 1865 gewertet, in der die Rechtskraft der Gesetze von 1848 nicht mehr bestritten, ihre Revision im Sinne des Oktoberdiploms aber gefordert wurde. Die ausgleichsfreundliche Mehrheit unter Deák bewies ihren guten Willen durch die Bereitschaft, gemeinsame Angelegenheiten des Gesamtreiches anzuerkennen. Innenpolitisch wurde von ihr die Forderung nach Einführung eines liberalen Konstitutionalismus gestellt. Die weiteren Verhandlungen gestalteten sich unter dem Zeichen der Niederlagen Österreichs im „Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland“.
Eine Verständigung mit den Magyaren und die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Status waren die Voraussetzung für den Weiterbestand der Monarchie. B.s Programm einer konservativen föderalistischen Neuordnung, vom Kaiser selbst nach der Niederlage von Königgrätz noch unterstützt, erwies sich als undurchführbar; der Kaiser ernannte den sächsischen Ministerpräsidenten Freiherrn von Beust am 4. November 1866 zum Außenminister. Die Verhandlungen mit Ungarn gestalteten sich daraufhin äußerst positiv; bereits im Januar 1867 standen die wichtigsten Grundsätze der künftigen Ausgleichsgesetze fest. Es galt nun, den zwischen der Krone und dem ungarischen Landtag getroffenen Vereinbarungen auch in der österreichischen Reichshälfte Gesetzeskraft zu verleihen. Zu diesem Zweck wurden am 2. Januar 1867 die österreichischen Landtage aufgelöst. Es sollten neue gewählt werden, denen ausschließlich die Beratung der Ausgleichsgesetze zukam. B. gelang es, durch geschickte Wahlbeeinflussung, im künftigen Parlament eine ausgleichsfeindliche Mehrheit zu erreichen. Aber Beust, der sich der Loyalität der deutschen Verfassungspartei versichert hatte, erreichte in der denkwürdigen Ministerratssitzung vom 7. Februar 1867 die Entlassung B.s durch den Kaiser. Eine Neuwahl der unter B.s Einfluß gewählten Landtage erbrachte schließlich die gewünschte verfassungstreue Reichstagsmehrheit, die das Ausgleichswerk bestätigte. Die auf der Zustimmung der deutschen und magyarischen Liberalen geschaffene Neuordnung ließ die slawischen Nationen außer acht, die B. in sein Konzept der "Pentarchie“ miteingeschlossen hatte. B.s konservative Grundhaltung entsprach aber andererseits nicht der wirtschaftlichen Macht des aufstrebenden Bürgertums, weshalb es noch weniger Aussicht auf Durchführung hatte.
B., der sich aus der Politik zurückzog, widmete sich seiner wissenschaftlichen Tätigkeit. 1881 wurde er Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Mitglied des Herrenhauses. Bis zu seinem Tode fühlte er sich dem Monarchen verbunden, der ihn des öfteren zu geheimen politischen Besprechungen heranzog.

Literatur

Rogge, Walter: Oesterreich von Világos bis zur Gegenwart. Bd 2. Leipzig, Wien 1873.
Belcredi, Graf Ludwig: Ein österreichischer Staatsmann. Graf Richard Belcredi 1823-1902. In: Die Kultur 6 (1905) 281-293.
Wertheimer, Eduard von: Sistierungspolitik. In: Österr. Rdsch. 24 (1910) 20-31, 103-129.
Czedik, Alois Freiherr von: Zur Geschichte der k. k. österreichischen Ministerien. Bd 1. Wien, Leipzig 1917.
Redlich, Josef: Das österreichische Staats- und Reichsproblem. Bd 2. Leipzig 1926.
Skottsberg, Brita: Der österreichische Parlamentarismus. Göteborg 1940.

Verfasser

H. Haas (GND: 116752769)

Empfohlene Zitierweise: H. Haas, Belcredi, Richard Graf, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. 1. Hgg. Mathias Bernath / Felix von Schroeder. München 1974, S. 176-177 [Onlineausgabe]; URL: https://www.biolex.ios-regensburg.de/BioLexViewview.php?ID=553, abgerufen am: 26.04.2024